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Trifft die Anklage zu, würgte er eine Prostituierte bis zur Bewusstlosigkeit. Weil sie ihm ihre Dienste verweigerte, soll der Angeklagte eine Prostituierte an der Frauentormauer fast erdrosselt haben. Als der jährige Emeka M. Name geändert zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal geführt wird, guckt er neugierig in den Zuschauerraum. Als der Staatsanwalt die Vorwürfe verliest, blickt Emeka M. Im August soll er in einem Bordell an der Frauentormauer eine Prostituierte mit den Händen gewürgt haben, als sich die Frau wehrte und sich befreien wollte, griff er zu einer Decke und versuchte die Frau zu erdrosseln.
Sie hatte ihm ihre Dienste verweigert, nachdem er nicht im Voraus bezahlen wollte. Wenn es stimmt, was der Staatsanwalt in der Anklageschrift festhält, dann hat sich ein heftiger Kampf abgespielt: Emeka M. Sie drückte den Notknopf. Der Angeklagte flüchtete daraufhin aus dem Fenster, wurde geschnappt und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Heute will er sich nicht mehr an die Tat erinnern können, wie er vor der Jugendkammer I am Landgericht Nürnberg Fürth schildert.
Der Genuss von Alkohol und Rauschgift habe ihm die Sinne vernebelt. Vor dem Bordellbesuch habe er im Hauptbahnhof Schnaps getrunken, und im Bordell eine unbekannte Substanz geraucht. Er ging damals davon aus, dass es sich um Marihuana handle, doch es müsse eine andere Droge gewesen sein, nur so könne er sich den Blackout erklären.
Der Jährige Mann muss sich auch wegen schweren Raubes verantworten. Dabei soll er dessen Smartphone sowie einen Rucksack mit Kleidungstücken gestohlen haben. Tatsächlich habe der Angeklagte einen Streit zwischen dem Opfer und einem weiteren Heimbewohner schlichten wollen. Dabei ging die Kette und Uhr des Angeklagten kaputt, weshalb er das Handy des Geschädigten als Pfand behalten wollte, bis der Schaden ersetzt ist.
Am selbigen Tag habe man sich jedoch wieder versöhnt, das Handy wurde zurückgegeben. Im Fall des Angriffs auf die Prostituierte erwartet den Angeklagten jedoch eine Verurteilung wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.